14 Fragen aus dem Themenbereich Neubau & Bauträger
Ein Bausachverständiger ist besonders sinnvoll, wenn bei der Besichtigung technische Auffälligkeiten erkennbar sind, das Gebäude älter oder offensichtlich …
Antwort lesenJa, bei Baumängeln kann grundsätzlich ein angemessener Teil einer fälligen Zahlung zurückbehalten werden. Die gesamte Bauträgerrate sollte jedoch nicht ohne …
Antwort lesenBei einem Baumangel kann grundsätzlich ein angemessener Teil einer fälligen Zahlung zurückbehalten werden. Als angemessen gilt regelmäßig etwa das Doppelte der …
Antwort lesenErkennbare Baumängel und Abweichungen von der vereinbarten Baubeschreibung sollten möglichst frühzeitig schriftlich angezeigt und dokumentiert werden. Besonders …
Antwort lesenBaumängel sollten möglichst genau schriftlich beschrieben und zusätzlich mit aussagekräftigen Fotos dokumentiert werden. Wichtig sind insbesondere Ort, Art und …
Antwort lesenBeseitigt der Bauträger einen berechtigten Baumangel nicht, sollte er schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert und grundsätzlich eine angemessene Frist gesetzt …
Antwort lesenEine gesetzlich festgelegte Standardfrist gibt es nicht; die Frist muss für den konkreten Mangel angemessen sein. Sie sollte möglichst mit einem konkreten Enddatum …
Antwort lesenJa. Ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung erfolglos abgelaufen, kann der Käufer den Mangel unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst oder durch einen …
Antwort lesenJa. Sind die Voraussetzungen für eine Selbstvornahme erfüllt, kann der Käufer vom Bauträger grundsätzlich bereits vor der Reparatur einen Vorschuss für die …
Antwort lesenHäufige Mängel betreffen unter anderem Fenster und Türen, Böden, Wände, Fliesen, Sanitärbereiche, Elektroinstallationen und die vereinbarte Ausstattung. Auch …
Antwort lesenJa, bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme grundsätzlich verweigert werden. Wegen lediglich unwesentlicher Mängel darf die Abnahme dagegen nicht verweigert …
Antwort lesenJa, insbesondere bei einer größeren Investition ist ein unabhängiger Bausachverständiger bei der Abnahme sehr empfehlenswert. Er kann technische Mängel erkennen, …
Antwort lesenEine Insolvenz des Bauträgers kann zu einem Baustopp, erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Die gesetzlichen Sicherungen reduzieren das Risiko …
Antwort lesenDas kann sinnvoll sein, weil manche Baumängel während der Bauphase leichter erkannt und behoben werden können als nach der Fertigstellung. Besonders Käufer ohne …
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