13 Fragen aus dem Themenbereich Forderungen & Zwangsvollstreckung
Ist bei einem ehemaligen Mieter aktuell nichts zu pfänden, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihre titulierte Forderung verloren ist. Sie können unter anderem …
Antwort lesenHaben Sie einen vollstreckbaren Titel gegen einen ehemaligen Mieter und kennen dessen Bankverbindung, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht …
Antwort lesenIst auf dem gepfändeten Konto aktuell kein pfändbares Guthaben vorhanden, erhalten Sie zunächst kein Geld. Die Kontopfändung kann trotzdem sinnvoll bleiben, weil …
Antwort lesenEin Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt bei einer Kontopfändung einen gesetzlich festgelegten Teil des Guthabens vor dem Zugriff der Gläubiger. Für Sie als …
Antwort lesenHaben Sie einen vollstreckbaren Titel und kennen den Arbeitgeber des ehemaligen Mieters, können Sie grundsätzlich einen Teil seines Arbeitseinkommens pfänden …
Antwort lesenSeit dem 1. Juli 2026 ist bei einer Person ohne Unterhaltspflichten bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.589,99 Euro nach der amtlichen Pfändungstabelle …
Antwort lesenWechselt der ehemalige Mieter zu einem anderen Arbeitgeber, läuft die bestehende Lohnpfändung grundsätzlich nicht automatisch beim neuen Arbeitgeber weiter. Sie …
Antwort lesenBei mehreren normalen Lohnpfändungen gilt grundsätzlich: Die frühere Pfändung hat Vorrang vor der späteren. Ist der pfändbare Teil des Einkommens bereits …
Antwort lesenJa, Sie können grundsätzlich gleichzeitig den pfändbaren Lohn eines ehemaligen Mieters beim Arbeitgeber und vorhandenes Guthaben bei seiner Bank pfänden lassen. Sie …
Antwort lesenPfänden mehrere Gläubiger dasselbe Bankkonto, entscheidet bei gewöhnlichen Pfändungen grundsätzlich die zeitliche Rangfolge der wirksam gewordenen Pfändungen. Der …
Antwort lesenBei einer Lohnpfändung ist nicht automatisch das gesamte Arbeitseinkommen pfändbar, denn bestimmte Lohnbestandteile sind gesetzlich vollständig oder teilweise …
Antwort lesenVerliert der ehemalige Mieter seinen Arbeitsplatz, endet damit grundsätzlich auch die laufende Pfändungsmöglichkeit gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber. …
Antwort lesenJa, laufendes Arbeitslosengeld kann grundsätzlich wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Allerdings gelten Pfändungsfreigrenzen, sodass bei einem niedrigen …
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