12 Fragen aus dem Themenbereich Instandhaltung & Sanierung
Nein, grundsätzlich müssen Sie eine Mietwohnung nicht mit einer vollständigen Einbauküche ausstatten. Entscheidend sind insbesondere der Mietvertrag und die für die …
Antwort lesenIst die Einbauküche Bestandteil der vermieteten Wohnung, muss grundsätzlich der Vermieter notwendige Reparaturen übernehmen. Hat der Mieter den Schaden dagegen …
Antwort lesenJa, grundsätzlich darf ein Mieter eine eigene Küche einbauen, solange dadurch keine wesentlichen baulichen Veränderungen an der Wohnung vorgenommen werden. Größere …
Antwort lesenGrundsätzlich ja: Hat der Mieter die Küche selbst eingebaut, kann der Vermieter beim Auszug regelmäßig verlangen, dass sie wieder entfernt und der ursprüngliche …
Antwort lesenJa, ein ausziehender Mieter darf seine selbst eingebaute Küche grundsätzlich an den Nachmieter verkaufen und dafür eine Ablöse verlangen. Der verlangte Preis darf …
Antwort lesenEine feste gesetzliche Ablösesumme gibt es nicht, der verlangte Preis darf aber nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert der Küche stehen. …
Antwort lesenNormale Abnutzung eines mitvermieteten Bodenbelags muss grundsätzlich der Vermieter tragen; für vom Mieter verursachte Schäden, die über den normalen Gebrauch …
Antwort lesenNein, auch für mögliche Notfälle dürfen Sie als Vermieter grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Mieters einen Zweitschlüssel zur vermieteten Wohnung behalten. …
Antwort lesenDer Mieter kann für die Kosten einer neuen Schließanlage haften, wenn er den Schlüssel schuldhaft verloren hat und wegen des Verlusts eine konkrete …
Antwort lesenNicht jeder verlorene Schlüssel rechtfertigt den Austausch einer kompletten Schließanlage. Entscheidend ist vor allem, ob nach den konkreten Umständen eine reale …
Antwort lesenJa, verliert ein Mieter einen Wohnungs-, Haus- oder sonstigen zur Mietsache gehörenden Schlüssel, sollte er den Vermieter beziehungsweise die zuständige …
Antwort lesenBei einer einfachen und übersichtlichen Rückstandssituation genügt es grundsätzlich, den Zahlungsverzug als Kündigungsgrund anzugeben und den gesamten Mietrückstand …
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