7 Fragen aus dem Themenbereich Mietrecht & Konflikte
Eine allgemein geltende gesetzliche Frist von beispielsweise sieben oder vierzehn Tagen gibt es nicht. Der Vermieter muss einen erheblichen Mangel jedoch …
Antwort lesenBeseitigt der Vermieter einen erheblichen Mangel nicht, kann der Mieter insbesondere weiterhin zur Mietminderung berechtigt sein und die Beseitigung des Mangels …
Antwort lesenJa, aber nicht nach Belieben. Der Mieter kann erforderliche Reparaturkosten grundsätzlich nur verlangen, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist …
Antwort lesenEine starre gesetzliche Abrechnungsfrist von beispielsweise vier oder acht Wochen gibt es nicht. Der Mieter muss die Mängelbeseitigung jedoch innerhalb einer nach …
Antwort lesenJa. Ein Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung ist zweckgebunden und abzurechnen; benötigt der Mieter für die berechtigte Reparatur weniger Geld als vorgeschossen …
Antwort lesenDer Mieter muss die Verwendung des Kostenvorschusses nachvollziehbar abrechnen und die üblichen Belege für die tatsächlich entstandenen Kosten vorlegen. Dazu …
Antwort lesenJa, wenn tatsächlich noch ein relevanter Mangel besteht, kann auch das Zurückbehaltungsrecht ganz oder teilweise fortbestehen; die bloße Behauptung des Vermieters, …
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