6 Fragen aus dem Themenbereich Mietrecht & Konflikte
Eine feste gesetzliche Minderungsquote gibt es nicht; die Höhe richtet sich danach, wie stark der konkrete Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung tatsächlich …
Antwort lesenEine berechtigte Mietminderung tritt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ein, ab dem ein erheblicher Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung beeinträchtigt; eine …
Antwort lesenJa. Bei einem erheblichen Wohnungsmangel kann der Mieter neben der eigentlichen Mietminderung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Teil der noch …
Antwort lesenDafür gibt es keine feste Prozentzahl und kein verbindliches Vielfaches der Mietminderung. Das Zurückbehaltungsrecht muss nach Höhe und Dauer verhältnismäßig sein …
Antwort lesenJa. Soweit der Mieter über eine berechtigte Mietminderung hinaus zusätzlich Miete aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts einbehalten hat, muss er diesen Betrag nach …
Antwort lesenEine bestehende Mietminderung sollte vor dem Kauf wie ein konkretes wirtschaftliches und technisches Risiko behandelt werden. Entscheidend sind Höhe und Dauer der …
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