6 Fragen aus dem Themenbereich Mietrecht & Konflikte
Ein Mieter kann grundsätzlich weder einen beliebigen Umbau noch eine Modernisierung auf Kosten des Vermieters erzwingen. Bei bestimmten Maßnahmen, etwa zur …
Antwort lesenNein, als Vermieter dürfen Sie eine vermietete Wohnung nicht einfach betreten, nur weil Ihnen die Wohnung gehört. Bei einem konkreten sachlichen Grund kann der …
Antwort lesenEine gesetzlich festgelegte Ankündigungsfrist gibt es nicht; entscheidend sind Anlass, Dringlichkeit und die persönliche Situation des Mieters. Bei normalen …
Antwort lesenBesteht ein konkreter sachlicher Grund für die Besichtigung und wurde der Termin angemessen angekündigt, kann der Mieter verpflichtet sein, Ihnen den Zutritt zu …
Antwort lesenJa, bei einer konkreten und dringenden Gefahr kann ein Betreten der Wohnung auch ohne vorherige Zustimmung des Mieters gerechtfertigt sein, wenn sofortiges Handeln …
Antwort lesenJa, ein Mieter darf den Schließzylinder seiner Wohnungstür grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Vermieters austauschen, weil ihm während des Mietverhältnisses das …
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