13 Fragen aus dem Themenbereich Mietrecht & Konflikte
Dokumentieren Sie den Schaden unverzüglich und verhindern Sie nach Möglichkeit weitere Beschädigungen. Für schuldhaft verursachte Schäden kann der Mieter …
Antwort lesenFür Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung gilt für Vermieter grundsätzlich eine sehr kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ab …
Antwort lesenNormale Abnutzung entsteht durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und muss grundsätzlich vom Vermieter getragen werden. Überschreitet eine Beschädigung …
Antwort lesenBeschädigt ein Mieter einen bereits älteren Gegenstand, muss er grundsätzlich nicht automatisch die vollständigen Kosten für einen fabrikneuen Ersatz bezahlen, wenn …
Antwort lesenJa, hat der Mieter einen ersatzpflichtigen Schaden verursacht, können grundsätzlich auch die erforderlichen und angemessenen Arbeitskosten für dessen Beseitigung …
Antwort lesenJa, einen ersatzpflichtigen Mieterschaden können Sie grundsätzlich auch anhand der voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten aus einem Kostenvoranschlag …
Antwort lesenNein, bei einem ersatzpflichtigen Mieterschaden müssen Sie die beschädigte Sache grundsätzlich nicht tatsächlich reparieren lassen, um Schadensersatz auf Grundlage …
Antwort lesenEine gesetzlich vorgeschriebene Zahl von zwei oder drei Kostenvoranschlägen gibt es grundsätzlich nicht. Bei größeren Schäden können Vergleichsangebote aber …
Antwort lesenJa, der Mieter kann bestreiten, dass die in Ihrem Kostenvoranschlag angesetzten Reparaturkosten tatsächlich erforderlich und angemessen sind. Im Streitfall müssen …
Antwort lesen„Besenrein“ bedeutet grundsätzlich, dass der Mieter die Wohnung leer und von groben Verschmutzungen befreit zurückgeben muss. Eine vollständige Grundreinigung, …
Antwort lesenGrundsätzlich sollte der Mieter beim Auszug seine persönlichen Gegenstände, Möbel und sonstigen Sachen vollständig entfernen, sofern mit dem Vermieter keine …
Antwort lesenNein, zurückgelassene Gegenstände sollten Sie nicht automatisch als Müll behandeln und sofort entsorgen, solange nicht eindeutig erkennbar ist, dass der ehemalige …
Antwort lesenFür Gegenstände, die ein Mieter nach einem normalen Auszug zurücklässt, gibt es keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von beispielsweise 30 Tagen oder …
Antwort lesen
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!