10 Fragen aus dem Themenbereich Mietkaution & Bürgschaft
Wird ein Mietbürge zahlungsunfähig, kann die ursprünglich vereinbarte Mietsicherheit wirtschaftlich erheblich an Wert verlieren. Ob der Mieter eine neue oder …
Antwort lesenBei einer gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter zunächst erfolglos versucht, seine Forderung beim Mieter zwangsweise …
Antwort lesenAuch ein selbstschuldnerischer Mietbürge muss nicht jede Forderung des Vermieters ungeprüft bezahlen. Er kann sich insbesondere darauf berufen, dass die …
Antwort lesenDer Tod eines privaten Mietbürgen beendet eine bestehende Bürgschaft grundsätzlich nicht automatisch. Die Bürgschaftsverpflichtung geht grundsätzlich auf den oder …
Antwort lesenSchlägt ein Erbe die Erbschaft aus, übernimmt er grundsätzlich auch die Bürgschaftsverpflichtung des verstorbenen Mietbürgen nicht; stattdessen fällt die Erbschaft …
Antwort lesenVerbürgen sich mehrere Personen – beispielsweise beide Eltern – für dieselbe Mietschuld, haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann eine von …
Antwort lesenHaften mehrere Mietbürgen für dieselbe Verbindlichkeit als Gesamtschuldner, bleibt die Haftung der übrigen Bürgen grundsätzlich bestehen, auch wenn einer von ihnen …
Antwort lesenJa, eine Bürgschaft kann im Extremfall wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein, wenn der Bürge finanziell krass überfordert wird und weitere besondere Umstände …
Antwort lesenJa. Ist die abgesicherte Forderung gegen den Mieter verjährt, kann sich grundsätzlich auch der Mietbürge auf diese Verjährung berufen und die Zahlung verweigern. …
Antwort lesenEine bloße Mahnung oder Zahlungsaufforderung hemmt die Verjährung grundsätzlich nicht. Wirksame Maßnahmen können insbesondere ein gerichtlicher Mahnbescheid, eine …
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