8 Fragen aus dem Themenbereich Mietkaution & Bürgschaft
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung tritt der Käufer grundsätzlich auch in die Rechte und Pflichten aus der vom Mieter geleisteten Kaution ein. Der Käufer kann …
Antwort lesenAls Käufer treten Sie grundsätzlich in die Rechte und Pflichten aus der vom Mieter geleisteten Kaution ein – auch wenn der Verkäufer Ihnen das Geld tatsächlich …
Antwort lesenJa, bei einer verzinslich angelegten Mietkaution gehören die bis zum Eigentümerwechsel entstandenen Erträge grundsätzlich zur Kaution und sollten zusammen mit ihr …
Antwort lesenKann der Verkäufer die Kautionsanlage nicht nachvollziehbar belegen, sollte der Käufer vor dem Erwerb genau klären, ob, wann und in welcher Höhe der Mieter die …
Antwort lesenOb der neue Eigentümer für eine Mietkaution einstehen muss, setzt zunächst voraus, dass der Mieter die Sicherheit tatsächlich geleistet hat. Ist die Zahlung …
Antwort lesenAuch bei einem verpfändeten Kautionssparbuch geht die Verantwortung für die Mietsicherheit grundsätzlich auf den neuen Eigentümer über. Anders als bei einer …
Antwort lesenAuch eine Mietkautionsbürgschaft geht beim Verkauf der vermieteten Wohnung grundsätzlich auf den neuen Eigentümer über. Der Käufer tritt in die Rechte aus der …
Antwort lesenEine bestehende Mietkautionsbürgschaft muss beim Verkauf der Wohnung grundsätzlich nicht allein deshalb neu abgeschlossen werden, weil in der Bürgschaftsurkunde …
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