10 Fragen aus dem Themenbereich Mietkaution & Bürgschaft
Grundsätzlich nein: Normale Abnutzung oder altersbedingte Schäden am Bodenbelag können Sie nicht einfach mit der Mietkaution verrechnen. Eine Ausnahme besteht, wenn …
Antwort lesenEine starre gesetzliche Frist von beispielsweise drei oder sechs Monaten gibt es nicht; der Vermieter darf die Kaution nur so lange zurückbehalten, wie er eine …
Antwort lesenJa, wenn nach dem Auszug noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht und mit einer Nachzahlung des Mieters zu rechnen ist, dürfen Sie grundsätzlich einen …
Antwort lesenEine feste gesetzliche Summe gibt es nicht; einbehalten werden darf grundsätzlich nur ein angemessener Betrag, der sich an der realistisch zu erwartenden …
Antwort lesenJa, besteht nach Beendigung des Mietverhältnisses eine wirksame und fällige Betriebskostennachforderung, kann diese grundsätzlich mit dem Kautionsguthaben …
Antwort lesenReicht die Mietkaution nicht aus, bleibt der restliche Anspruch gegen den ehemaligen Mieter grundsätzlich bestehen. Die Kaution ist nur eine Sicherheit und keine …
Antwort lesenNein, der Anspruch auf Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts kann grundsätzlich nicht gepfändet werden. Das seit dem 1. Juli 2026 geltende …
Antwort lesenJa, wenn Ihnen wegen pflichtwidrig zurückgelassener Gegenstände berechtigte Entrümpelungs-, Transport- oder Lagerkosten entstehen, können diese grundsätzlich bei …
Antwort lesenNach dem Auszug sollten Sie zunächst prüfen, welche Ansprüche aus dem Mietverhältnis noch offen sind, anschließend die Kaution einschließlich der dem Mieter …
Antwort lesenSie müssen einer Kautionsabrechnung grundsätzlich nicht automatisch sämtliche Rechnungen, Fotos und Kostenvoranschläge beifügen, die vorgenommenen Abzüge müssen …
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