7 Fragen aus dem Themenbereich Mietkaution & Bürgschaft
Bestreitet der ehemalige Mieter Ihre Kautionsabrechnung, sollten Sie jede beanstandete Position prüfen und berechtigte Forderungen mit Fotos, Übergabeprotokollen, …
Antwort lesenGrundsätzlich muss der Vermieter diejenigen Forderungen darlegen und beweisen, mit denen er die Rückzahlung der Mietkaution ganz oder teilweise verhindern möchte. …
Antwort lesenJa, sobald der Rückzahlungsanspruch auf die Mietkaution fällig ist, kann der ehemalige Mieter diesen grundsätzlich auch gerichtlich geltend machen. Sie können der …
Antwort lesenJa, soweit nach der angemessenen Prüfungs- und Abrechnungsfrist feststeht, dass Sie einen Teil der Mietkaution zur Sicherung Ihrer konkret geltend gemachten …
Antwort lesenSie geraten grundsätzlich erst dann mit der Kautionsrückzahlung in Verzug, wenn der Rückzahlungsanspruch des ehemaligen Mieters fällig ist und Sie trotz einer …
Antwort lesenJa, wenn der Anspruch des ehemaligen Mieters auf Rückzahlung der Kaution bereits fällig ist und Sie mit der Zahlung in Verzug geraten, können zusätzlich gesetzliche …
Antwort lesenJa, befinden Sie sich bereits mit der fälligen Rückzahlung der Mietkaution in Verzug und beauftragt der ehemalige Mieter anschließend berechtigterweise einen …
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