6 Fragen aus dem Themenbereich Mietkaution & Bürgschaft
Ja, eine als Geldsumme gezahlte Mietkaution müssen Sie bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anlegen. Das Geld darf also …
Antwort lesenDer gesetzliche Regelfall ist die getrennte Anlage der Geldkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen …
Antwort lesenDie Zinsen beziehungsweise sonstigen Erträge aus einer angelegten Mietkaution stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Kautionssumme. Sie gehören also …
Antwort lesenBei Wohnraum darf die Mietkaution grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne die gesondert ausgewiesenen Betriebskosten betragen – vereinfacht also meist drei …
Antwort lesenJa, bei einer Barkaution für Wohnraum hat der Mieter das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu bezahlen. Sie können als Vermieter …
Antwort lesenZahlt der Mieter eine fällige Kautionsrate nicht, können Sie die Zahlung verlangen und bei Bedarf rechtlich durchsetzen; erreicht der Kautionsrückstand sogar zwei …
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